Wir sind für Sie erreichbar von Mo-Fr 9:00-17:00
Fernwartung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  Verkaufs- und Lieferbedingungen Computer Sanz GmbH

  1. Ein Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn die Computer Sanz GmbH nicht innerhalb von 10 Tagen erklärt, den Auftrag nicht annehmen zu wollen oder infolge von Lieferschwierigkeiten ganz oder teilweise nicht abschließen zu wollen. Mangels anderer Vereinbarung sind Teillieferungen erlaubt und tritt die Fälligkeit des Kaufpreises für die Teillieferung mit Durchführung derselben ein.
  2. Reklamationen der Ware können nur anerkannt werden, wenn sie binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich und begründet mitgeteilt werden.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese unser alleiniges Eigentum. Vor Bezahlung des Kaufpreises darf unsere Ware weder weiterveräußert noch weitervermietet werden, sondern ist in den Geschäftsräumlichkeiten des Bestellers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf eigene Kosten jedoch zu unserer jederzeitigen Verfügung zu verwahren.
  4. Die Fälligkeit des Kaufpreises entsteht in dem Zeitpunkt in dem die Ware beim Besteller oder an dem von ihm gewünschten Versandort eintrifft. Die Fakturen sind daher unverzüglich zu honorieren. Für den Fall eines Verzuges gelten 16% Verzugszinsen zuzüglich 20% Umsatzsteuer aus den Verzugszinsen als vereinbart.
  5. Wird Lieferung per Nachnahme vereinbart und erfolgt eine Übernahme der von der Post angelieferten Ware mangels Zahlung nicht, tritt dennoch die Fälligkeit des Kaufpreises in diesem Zeitpunkt ein. In solchen Fällen verpflichtet sich der Besteller neben dem Kaufpreis samt Zinsen auch die ausgelegten Porti und Nachnahmegebühren zu bezahlen.
  6. Der Besteller wird den Vertretern von Computer Sanz jederzeit gestatten, seine Geschäftsräumlichkeiten aufzusuchen, um an von Computer Sanz gelieferten, jedoch noch nicht bezahlten Waren das vorbehaltene Eigentumsrecht geltend zu machen. Computer Sanz ist daher berechtigt, die entsprechende Ware beim Besteller aus dem Verkaufsregal eigenmächtig zu entfernen, der Besteller verzichtet diesbezüglich auf die Geltendmachung von Unterlassungs- und Besitzstörungsansprüchen und dergleichen und wird das Erscheinen der Vertreter von Computer Sanz zu diesem Zwecke nicht als Hausfriedensbruch etc. werten oder zur Anzeige führen.
  7. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller neben den Verzugszinsen auch sämtliche Mahnspesen (Rechtsanwalt, Inkassobüro) zu ersetzen.
  8. Irgendwelche Nebenabreden oder Modifikationen zu dieser Bestellung bzw. dem Kaufvertrag haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in Schriftform erfolgen und von der Computer Sanz GmbH mit Stampiglie und Unterschrift bestätigt werden.
  9. Der Besteller verpflichtet sich, bestehende Urheberrechte und alle anderen nur vorstellbare Hersteller- oder Verleihrechte zu wahren und alles vorzukehren, damit die mißbräuchliche Verwendung, Vervielfältigung, durch wen auch immer, unterbleibt.
  10. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wr. Neustadt vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Technik-Probleme loswerden?
Jetzt Anfragen!
Impressum
AGBDatenschutz
Copyright 2024 © Computer Sanz